Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen (nach DIN VDE 0105-100 und DGUV V3) oder auch an ortsveränderlichen Elektrogeräten (nach DIN VDE 0701/0702 und DGUV V3) sind im gewerblichen und öffentlichen Bereich innerhalb verschiedener Fristen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gefordert. So müssen elektrische Anlagen in der Regel aller 4 Jahre geprüft werden. Bei ortsveränderlichen Geräten sind die Fristen kürzer, meist zwischen 1 und 2 Jahren. Für Wohnungen wird eine Prüfung der Elektroanlage aller 10 Jahre empfohlen, zusätzlich raten wir zu einer Überprüfung bei einem Mieterwechsel. Abweichende kürzere Prüffristen gelten u.a. für elektrische Anlagen auf Baustellen oder auch in medizinischen Bereichen.
Vorrangiges Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Leib und Leben. Etwa 30% aller Brände entstehen durch Mängel oder Störungen an elektrischen Anlagen. Zusätzlich zum Personenschutz erhöhen die Prüfungen auch die Ausfallsicherheit, was wiederum Produktionsausfälle in Betrieben und Sicherheitsrisiken in öffentlichen Gebäuden minimiert.
Über den vorgeschriebenen Prüfumfang hinaus können wir thermographische Untersuchungen und Netzanalysen anbieten.
Wir prüfen seit über 40 Jahren!